Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AUVISO Ltd.
(nachstehend AVS genannt)
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB an.
Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn diesen seitens AVS nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die allfällige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder einzelner dieser Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB oder des gesamten betreffenden Punktes zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen hat eine dem Willen der Vertragsteile möglichst nahekommende Bestimmung und, falls diese nicht ermittelt werden kann, die gesetzliche Regelung zu gelten.
2. Rechtsgültigkeit von Aufträgen / Preisangebote:
2.1 Aufträge und Bestellungen gelten ausschließlich aufgrund schriftlicher und firmenmäßig gezeichneter Bestätigung von AVS als angenommen.
2.2 Preisangebote verstehen sich in EURO exkl. MwSt. und gelten freibleibend ab Geschäftssitz von AVS ohne Verpackung und Verladung. Angebotene Preise werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch AVS verbindlich und gelten nur für dieses Rechtsgeschäft. Irrtum bleibt vorbehalten.
3. Vertragsgegenstand:
3 .1 Vertragsgegenstand ist die von AVS als Lizenzgeber dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Software bzw. Hardware in der zum Vertragsabschluß jeweils gültigen Version. Die Auswahl der von AVS angebotenen Software bzw. Hardware erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
3.2 Der Auftraggeber erhält das nicht übertragbare Recht, die Software unter Einhaltung der von AVS übergebenen Betriebsanleitung am vereinbarten Aufstellungsort zu benützen und zwar ausschließlich auf der von AVS gelieferten oder schriftlich zum Betrieb genehmigten Hardware.
3.3 Jeglicher Zugriff Dritter auf AVS Produkte (Software, Hardware,…) sowie jede unsachgemäße Handhabung stellen einen Verstoß gegen den Lizenzvertrag dar.
3.4 AVS haftet NICHT für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Serversystemen und Daten. Die Infrastruktur des Internet, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, Hard- bzw. Softwarefehler, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle), vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker, die technische Verfügbarkeit von Netzwerken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren sowie die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, machen es faktisch unmöglich, Verfügbarkeitsgarantien zu übernehmen.
4. Urheberrechte:
verbleiben jedenfalls bei AVS; dies gilt auch für Demo-Lizenzen, die dem Auftraggeber von AVS zur Verprobung ausgehändigt/ausgeliefert werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Bezahlung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Auftraggeber trägt für die Verletzung von Urheberrechten die volle Verantwortung und hat er AVS im Falle der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten.
5. Versand, Lieferung:
5.1 Versand und Lieferung von Software, Hardware und sonstigen Datenträgern erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Lieferung durch AVS an den vereinbarten Aufstellungsort gelten Tag-, Fahrt-, und Nächtigungskosten nach den jeweils verlautbarten gültigen Tarifen als vereinbart. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
5.2 Für Verzögerungen von Lieferungen und Leistungen haftet AVS nur bei krasser grober Fahrlässigkeit; ein Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers ist jedenfalls nur unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen zulässig, welche AVS schriftlich und eingeschrieben zu übermitteln ist.
6. Zahlung:
Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen, Rechnungen über Hardware sind unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Forderungen von AVS aus diesem Rechtsgeschäft dürfen weder zurückbehalten noch abgetreten werden. Im Fall des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
7. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche (Waren-)Lieferungen im Eigentum von AVS.
8. Haftung und Gewährleistung:
8.1 AVS haftet weder für leicht fahrlässig bzw. schlicht grob fahrlässig verursachte Schäden noch in Fällen höherer Gewalt; dies gilt auch hinsichtlich eines allfälligen Verschuldens von AVS bei der Auswahl von nicht von AVS hergestellten (Teil-)Produkten.
8.2 Als Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen gilt ein Zeitraum von 6 Monaten als vereinbart.
8.3 Der Ausschluß der gesetzlichen Vermutung gemäß § 924 ABGB gilt als vereinbart.
8.4 Rügen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ihres Zuganges bei AVS in schriftlicher und eingeschriebener Form innerhalb von längstens 10 Tagen ab Zugang der 1.Teillieferung beim Auftraggeber, ansonsten gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
8.5 AVS ist berechtigt, Fehlerdiagnosen durchzuführen.
8.6 AVS wird das Wahlrecht zwischen Austausch und Verbesserung eingeräumt.
8.7 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers berechtigen diesen nicht zur Zurückbehaltung seiner Leistung.
8.8. AVS haftet nicht für Mängel, die allein aus der Auswahl bzw. Zusammenstellung von (Teil-)Produkten durch den Auftraggeber resultieren.
8.9 Dem Benützer obliegt die Kenntnisnahme und und Einhaltung der von AVS mitgelieferten Betriebsanleitungen. AVS haftet nicht für eigenmächtige, ohne schriftliche Zustimmung von AVS vorgenommene Änderungen der Software oder Hardware durch den Auftraggeber oder Dritte.
8.10 Die Gewährleistungsbehelfe sowie Schadenersatzleistungen werden ausschließlich am Erfüllungsort erbracht. Erfolgt die Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzleistung an einem anderen Ort, hat der Benützer die dadurch für AVS entstehenden Kosten zu tragen.
8.11 Für den Fall, daß nur einzelne Module einer von AVS gelieferten Software nicht funktionieren, wodurch jedoch die Benützung der übrigen Module der Software nicht beeinträchtigt und ein störungsfreier Betrieb dieser weiter gewährleistet ist, ist der für die von AVS erbrachten Leistungen und die funktionierenden Module der gelieferten Software in Rechnung gestellte Betrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort:
9.1 Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht.
9.2 Für allfällige Streitigkeiten aus den unter diesen AGB abgeschlossenen Verträgen wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von AVS vereinbart.
9.3 Erfüllungsort ist Innsbruck
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